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Aktuelles

Symbolbild

Wohnberechtigungsscheinstelle nicht besetzt

Die städtische Wohnberechtigungsscheinstelle ist in der Zeit vom 28. Oktober bis zum 1. November 2024 nicht besetzt. Die Kreisstadt Hofheim am Taunus bittet die Bürgerinnen und Bürger hierfür um Verständnis. In dringenden Fällen ist es möglich, dass sich Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Beantragung des Wohnberechtigungsscheines an andere Behörden und Kommunen innerhalb Hessens wenden.
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Rathaus ist am Gallusmarkt-Dienstag bis Mittag geöffnet

Wer am Gallusmarkt-Dienstag, 22. Oktober, etwas im Bürgerbüro oder in der Verwaltung im Rathaus Hofheim erledigen möchte, kann dies bis zum Mittag tun. Das Bürgerbüro ist von 8 bis 13 Uhr geöffnet und die Verwaltung von 9 bis 12 Uhr. Die Nachmittags-Sprechstunden entfallen.
Mann spielt mit Kleinkind  mit Holzspielzeug

Erzieher (m/w/d) bzw. pädagogische Fachkräfte in Voll- oder Teilzeit

Unser Kindergarten- und Krippen-Team im Evangelischen Kinder- und Familienhaus in Hofheim-Langenhain sucht ab sofort Verstärkung in Vollzeit oder Teilzeit.

Bürgerkoffer in Wallau: Termine für das Jahr 2024

Der Bürgerkoffer ist wieder da: Im Jahr 2024 kommt das Bürgerbüro mit einem mobilen Arbeitsplatz, gepackt in den Bürgerkoffer, in die Außenstelle Wallau. Zusätzlich zu den regulären Sprechstunden können so an jedem dritten Dienstag im Monat von 9 bis 12 Uhr Dienstleistungen, wie beispielsweise die Beantragung eines Reisepasses, angeboten werden. Ausnahme bilden die Monate Juli, August und Oktober: Aufgrund der Schulferien findet in dieser Zeit kein Bürgerkoffer statt.

Außenstellen

 

Das Schiedsamt - Außergerichtliche Streitbeilegung - "Schlichten statt richten"

In Streitfällen steht der Weg zu den staatlichen Gerichten offen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Streit außerhalb des Gerichts vor einer unabhängigen Schlichtungsstelle beizulegen. Bei der Durchführung einer Schlichtung, in der die für den Konflikt bedeutsamen Umstände umfassend berücksichtigt werden, vermittelt eine unparteiische, erfahrene dritte Person. Hierdurch können bei Streitigkeiten schneller, kostengünstiger und unbürokratischer als in einem Gerichtsverfahren Lösungen gefunden werden. Die persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der streitenden Parteien werden häufig in geringerem Maße belastet.

Bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten kann eine Anrufung des Gerichtes nur erfolgen, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei einer vorherigen Streitschlichtung keine Einigung erzielt worden ist (obligatorische Streitschlichtung).
Diese sind:

- bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten,
- Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre mit Ausnahme von Ehrverletzungen in Presse und Rundfunk

Zu den Privatklagedelikten (strafrechtliche Streitigkeiten), die eine obligatorische Schlichtung voraussetzten, gehören:

- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses


In vielen weiteren Fällen ist selbstverständlich auch die freiwillige (fakultative) Streitschlichtung möglich.

Die Schiedsämter:

Bezirk 
Hofheim, Diedenbergen, Lorsbach, Langenhain, Marxheim und Wildsachsen
Erika Haux (Schiedsfrau)06192 202-275 
06192 901810 (privat)
Schiedsamt im Rathaus, Chinonplatz 2,
Untergeschoss, Zimmer 0028
Sprechstunden: Montag von 17.00 bis 18.00 Uhr
Das Schiedsamt Hofheim bleibt an 
folgenden Tagen geschlossen:

- 15.07.2024

- 22.07.2024

- 12.08.2024

- 19.08.2024 

Bezirk 
Wallau
Christina Lampert (Schiedsfrau) 
Rathaus Hofheim am Taunus

Kontakt zur Stadtverwaltung

Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus

Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus

06192 202-0
06192 7654

rathaus(at)hofheim.de