Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren

In der frühzeitigen bzw. der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Baugesetzbuch im Rahmen von Bebauungsplanverfahren besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Zudem werden in der Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Baugesetzbuch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch gesondertes Anschreiben ebenfalls um Stellungnahme gebeten und über die öffentliche Auslegung informiert.

Hinweis:

Sofern Planunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Baugesetzbuch) zum Download zur Verfügung stehen, werden diese parallel und zusätzlich zur Auslegung im Rathaus (III. OG, Foyer) gemäß der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung in der Hofheimer Zeitung angeboten.

Da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden können, sollte das Internet zur Einsichtnahme der Planunterlage vorrangig genutzt werden. Näheres kann der jeweiligen Amtlichen Bekanntmachung entnommen werden, die jeweils unten mit aufgeführt ist. 


 

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 2 BauGB und förmliche Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 2 BauGB

„Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 "Jungehag" in Wildsachsen: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 Abs. 2 BauGB und §4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB“

Auslegungszeitraum: 22.11.2024 bis einschließlich 20.01.2025

Ansprechpartner: Herr Rösner

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und frühzeitige Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB

Derzeit liegen keine Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich aus.