Gebühr für die Verlängerung einer Grabstätte
Die nachstehend aufgeführten Grabarten können nach Ablauf des Nutzungsrechts im 5-Jahres-Turnus verlängert werden. Die Gebühr für die Verlängerung einer Grabstätte um 5 Jahre entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle.
Einzelwahlgrabstätte: 560,00 €
Doppelwahlgrabstätte: 1.110,00 €
Tiefgrabstätte: 790,00 €
Kinderwahlgrabstätte: 325,00 €
Urnenrasengrabstätte: 740,00 €
Urnenkammer: 690,00 €
Urnenwahlgrabstätte: 710,00 €
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