Bau-Beratung
 
 
Es gibt verschiedene Gesetze zum Bauen.
Zum Beispiel:
- Wo Sie bauen dürfen.
- Was Sie bauen dürfen.
Das steht im Bau-Gesetz-Buch.
Die Abkürzung dafür ist: BauGB.
Und in der Hessischen Bau-Ordnung.
Und in anderen Planungs-Vorgaben.
Sie brauchen eine Erlaubnis von der Stadt.
Bevor Sie auf einem Grundstück bauen dürfen.
Wenn das Grundstück in einem Bau-Plan ist,
dann nutzen wir den Plan beim Entscheiden:
Ob Sie auf dem Grundstück bauen dürfen.
Das steht in Paragraf § 30
vom Bau-Gesetz-Buch.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragrafen ist: §.
Das Bau-Amt in Hofheim heißt:
Untere Bau-Aufsichts-Behörde.
Wir entscheiden über
- Bau-Anfragen
 Zum Beispiel:
 Wenn wir Ihren Bau-Plan prüfen sollen,
 noch bevor Sie den Bau-Antrag stellen.
- Bau-Anträge
 Wenn Sie eine Bau-Genehmigung brauchen.
 Zum Beispiel:
 o Wenn Sie ein Haus neu bauen.
 o Wenn Sie ein Haus umbauen.
 o Wenn Sie etwas anbauen.
 o Wenn Sie ein Haus abreißen wollen.
 o Oder wenn Sie Ihr Haus anders nutzen wollen.
 Zum Beispiel: Als Restaurant.
Wir bieten Bau-Beratungen an.
Für alle Bau-Vorhaben in Hofheim.
Manchmal brauchen Sie auch
einen Magistrats-Beschluss.
Das heißt:
Sie brauchen eine Erlaubnis
vom Magistrat der Stadt Hofheim.
Das ist eine Gruppe von Experten.
Sie muss den Bau prüfen und erlauben.
Wir können prüfen:
Ob Sie alle Anforderungen erfüllen.
Ob Sie sich an alle Gesetze halten.
Sie müssen dazu eine Bau-Anfrage stellen.
Das heißt: Sie schreiben uns eine Nachricht.
Damit wir Ihren Bau-Plan prüfen.
Bevor Sie den Bau-Antrag stellen.
Wir sagen Ihnen dann, ob Ihr Bau-Plan gut ist.
Und ob Sie den Bau-Antrag stellen können.
Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16 bis 18 Uhr
Bitte machen Sie vorher einen Termin.
E-Mail: bauberatung(at)hofheim.de
 
 
 
Sie brauchen zum Bauen
eine Erlaubnis von der Stadt.
Das nennen wir: Bau-Genehmigung.
Damit Sie die Bau-Genehmigung bekommen,
müssen Sie alle Anforderungen erfüllen:
1. Planungs-rechtliche Anforderungen
Zum Beispiel:
- Sie brauchen Bau-Pläne:
 Wie das Grundstück bebaut werden soll.
 Wo es Frei-Flächen gibt.
 Wie der Außen-Bereich gestaltet wird.
 Wie der Innen-Bereich gestaltet wird.
- Sie müssen alle Gesetze einhalten.
 Zum Beispiel:
 Die Satzungen von der Stadt Hofheim.
 Sie stehen im Hofheimer Stadt-Recht.
 In den Satzungen steht:- Was Sie verändern dürfen.
- Was Sie erhalten müssen.
- Wie Sie das Gebäude gestalten dürfen.
 
Zum Beispiel: Die Stell-Platz-Satzung.
Darin stehen Regeln für Stell-Plätze.
Wo Fahrräder und Autos parken sollen.
Die Stadt prüft die planungs-rechtlichen Anforderungen.
Ob Sie die städtischen Satzungen einhalten.
2. Bau-ordnungs-rechtliche Anforderungen
Die untere Bau-Aufsichts-Behörde prüft
die bau-ordnungs-rechtlichen Anforderungen.
Zum Beispiel: Die Hessische Bau-Ordnung.
Bau-ordnungs-rechtliche Anforderungen
sind zum Beispiel:
- Brand-Schutz:
 Kann das Gebäude leicht brennen?
 Gibt es Not-Ausgänge?
- Statik:
 Steht das Gebäude sicher?
 Oder kann das Gebäude einstürzen?
Die mündliche Beratung ist kostenlos.
Wenn Sie zu den Sprech-Zeiten kommen.
Die schriftliche Beratung kostet 30 Euro.
Sie können unsere Bau-Akten ansehen.
Das ist kostenlos.
In den Bau-Akten sammeln wir
alle Infos zu Bauten in Hofheim.
Zum Beispiel: Bau-Pläne.
Wichtig:
Sie brauchen dazu eine Vollmacht.
Das ist eine schriftliche Erlaubnis.
Wir können Ihnen eine Plan-Kopie machen.
Der Preis richtet sich nach der Größe.
Die Gesetze dazu stehen
- im Bau-Gesetz-Buch.- Innen-Bereich
 Paragraf § 34.
- Außen-Bereich
 Paragraf § 35.
 
- Innen-Bereich
- und in den Satzungen
 von der Stadt Hofheim.
 
                        
                 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
