Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Aktuelles
Auf dem Friedhof Wildsachsen werden derzeit die Wege zwischen den Grabfeldern 1 bis 3 neu gepflastert. Voraussichtlich dauern die Arbeiten bis Mitte Dezember. Während der Bauarbeiten kann es zu Behinderungen beim Zugang zu den betroffenen Grabfeldern oder der Trauerhalle kommen. Zudem ist der Parkplatz im Bereich der Trauerhalle nicht nutzbar. Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis für die Unannehmlichkeiten. Weitere Auskünfte gibt es unter der E-Mail-Adresse friedhofswesen@hofheim.de oder unter der Telefonnummer (06192) 202-463.
Gerade in der dunklen Jahreszeit und besonders zu den Totengedenktagen ist es Tradition, ein Licht zur Erinnerung an die Verstorbenen auf den Friedhöfen aufzustellen.
Gerade in der dunklen Jahreszeit und besonders zu den Totengedenktagen ist es Tradition, ein Licht zur Erinnerung an die Verstorbenen auf den Friedhöfen aufzustellen. Seit langem schon nicht mehr nur Grabkerzen, sondern immer häufiger auch flackernde LED-Grablichter. Gemeinsam mit den Interessenverbänden der Friedhöfe ruft die Stadt Hofheim am Taunus auf, auf diese Form der Beleuchtung zu verzichten, denn die Umweltbilanz der batteriebetriebenen Beleuchtung ist denkbar schlecht. Für die Herstellung der Batteriezellen werden Rohstoffe im globalen Süden abgebaut, die Herstellung ist energieaufwändig und insbesondere die Entsorgung problematisch. Denn die Batterien, die umweltgefährdende Stoffe enthalten, werden vor dem Wegwerfen normalerweise nicht entfernt und landen so mit anderen Abfällen in den Restmüllbehältern auf den Friedhöfen und später dann auf einer Deponie. Auch das klassische rote Grablicht mit Kerze und Kunststoffummantelung ist aus ökologischer Sicht wegen des Plastikanteils nicht völlig unproblematisch, schneidet im Vergleich zu LED-Grablichtern in der Umweltbilanz aber deutlich besser ab. Die nachhaltigste Variante aber ist, Grabkerzen mit Glaskörper zu verwenden, die nach dem Abbrennen wiederbefüllbar sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem nachstehenden Link:
Friedhof | Maximale Anzahl Trauergäste/Sitzplätze in Trauerhallen |
---|---|
Diedenbergen | 100 |
Hofheim | 120 |
Langenhain | 88 |
Lorsbach | 104 |
Marxheim | 116 |
Wallau | 104 |
Wildsachsen | 47 |
Friedhofs- und Bestattungswesen
Datum | Beginn | Friedhof | Vorname | Name | |
---|---|---|---|---|---|
Freitag, 10. 10. 2025 | 11:00 | Wallau | Urnentrauerfeier | Thomas | Raab |
Freitag, 10. 10. 2025 | 11:00 | Urnenpark Lorsbach | Urnentrauerfeier | Rosa Maria | Mayer |
Dienstag, 14. 10. 2025 | 13:30 | Waldfriedhof | Sargbestattung | Theresia (Schwester Ursula) | Lazar |
Freitag, 17. 10. 2025 | 11:00 | Diedenbergen | Urnentrauerfeier | Christa | Sattler |
Freitag, 17. 10. 2025 | 11:00 | Lorsbach | Urnentrauerfeier | Hildegard | Leiding |
Abhängig von der von Ihnen gewählten Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) bietet die Friedhofsverwaltung zahlreiche unterschiedliche Grabarten an. Bitte beachten Sie, dass alle Grabstätten erst im Todesfall erworben werden können.
Für eine detaillierte und individuelle Beratung steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne persönlich zur Verfügung.
- Bestattungsantrag
- Antrag auf Bestattung auswärtig Verstorbener
- Urnenrasengrabstätten - Baumgräber
- Einverständniserklärung zur Beisetzung in einer Grabstätte
- Übersicht Bestattungsgebühren
- Grabarten auf den Hofheimer Friedhöfen
- Antrag zur Verlängerung des Grabnutzungsrechts
- Friedhofssatzung
- Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz
Sterbefall
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Anzeigepflichtige:
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)