Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen beantragen

Wenn Sie Ingenieur sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prüfsachverständiger für Vermessungswesen werden. 

Leistungsbeschreibung

Prüfsachverständige für Vermessungswesen prüfen und bescheinigen, dass die Grundfläche des Gebäudes und dessen Höhenlage in Übereinstimmung mit den Bauvorlagen auf dem Grundstück abgesteckt worden ist.

Wird die Absteckung von der oder dem Prüfsachverständigen für Vermessungswesen selbst ausgeführt, entfällt die Prüfung. Steht endgültig fest, dass die Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann, unterrichten die Prüfsachverständigen die untere Bauaufsichtsbehörde. 

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag auf Eintragung als Prüfsachverständiger gestellt haben, wird der Eintragungsausschuss für Vermessungswesen Ihre eingereichten 10 Referenzprojekte prüfen.

Nach erfolgreicher Prüfung der Referenzprojekte, erhalten Sie Ihre Eintragungsurkunde für Vermessungswesen. 

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Ingenieurkammer Hessen.

Vorraussetzungen

Sie müssen den Nachweis eines Ingenieurstudiums in der Fachrichtung Vermessungswesen an einer deutschen Hochschule oder ein in Bezug auf die Berufsqualifikation gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule abgeschlossen und mindestens zwei Jahre lang Berufserfahrung bei der örtlichen Ausführung von Vermessungen im Liegenschaftskataster mit Grenzbezug erworben haben.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Anerkennung und Eintragung in die Liste der Prüfsachverständigen für Vermessungswesen
  • Datenbogen
  • Lebenslauf
  • Führungszeugnis
  • Erklärungsbogen
  • Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten
  • Angaben über Zweitniederlassungen
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Ausgefüllter Fachbogen für Vermessungswesen
  • Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Vermessungswesen
  • Nachweis über eine mindestens zwei Jahre lange Berufserfahrung bei der örtlichen Ausführung von Vermessungen
  • Nachweis der erforderlichen Messgeräte und Hilfsmittel
  • 10 Referenzprojekte zum Nachweis, dass während der letzten zwei Jahre Bauwerksabsteckungen mit Bezug auf die Grundstücksgrenze bescheinigt wurden
     

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Weiterführende Informationen



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Ingenieurkammer Hessen

    Abraham-Lincoln-Straße 44
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 97457-0
+49 611 97457-29

https://www.ingkh.de
nfo(at)ingkh.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00  - 15:00 Uhr

Hinweis: Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

Ansprechpartner: