Ultranet: Anhörungsverfahren für Stellungnahmen ist gestartet

Im Planfeststellungsverfahren für die Höchstspannungsgleichstromleitung Osterath-Philippsburg bekannt unter dem Namen „Ultranet“ hat am 17. Juni 2024 das Anhörungsverfahren begonnen. Es besteht die Möglichkeit, bis zum 16. August 2024 Stellungnahmen auf der Seite der Bundesnetzagentur abzugeben.

In dem beiliegenden Planauszug ist der geplante Verlauf der Leitung auf Hofheimer Stadtgebiet erkennbar. Im Erläuterungsbericht wird zum Abschnitt Koblenz – Marxheim u.a. ausgeführt:

„Innerhalb dieses Abschnitts ist geplant und wird beantragt, zwischen dem Pkt. Koblenz und dem Pkt. Marxheim (Länge ca. 77,5 km) bestehende Anlagen (Bestandsleitungen) zu nutzen und an diesen für die Umsetzung des Vorhabens notwendige Änderungen vorzunehmen.“ Andere Trassenalternativen werden von der Fa. Amprion demnach nicht weiterverfolgt. Das gilt auch für die von der Stadt im Verfahren der Bundesfachplanung vorgeschlagenen Verschwenkungsvarianten.

Weitere Informationen: Koblenz - Marxheim (amprion.net)

Seite der Bundesnetzagentur: www.netzausbau.de/Vorhaben2-d1

Im Rahmen der Anhörung im Jahr 2018 im Verfahren der Bundesfachplanung wurde eine Stellungnahme abgegeben, in der unter anderem eine Verschwenkungsvariante vorgeschlagen wurde. Unterlagen dazu können im Bürgerinformationssystem unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.sitzungsdienst-hofheim.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=8548

Der damalige Verschwenkungsvorschlag ist dort unter „Anlage zu Kapitel 3.3.3“ abrufbar. Im Nachgang wurden Gespräche u.a. bei der Bundesnetzagentur geführt und eine weiter optimierte Variante vorgetragen („Wildsachsen 3“). Näheres dazu ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.sitzungsdienst-hofheim.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4510

Schließlich wurde von der BNetzA in 2020 eine „Nachbeteiligung“ zu einem minimal geänderten Trassenkorridor durchgeführt, der jedoch keine aus Sicht der Stadt akzeptable Variante ermöglicht hatte. Auch dazu wurde eine Stellungnahme abgegeben. Entwürfe dazu wurden in den Gremien beraten:

https://www.sitzungsdienst-hofheim.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5437

Die Bundesfachplanung wurde durch Bescheid der Bundesnetzagentur abgeschlossen. Siehe dazu z.B. die Mitteilung unter:

https://www.sitzungsdienst-hofheim.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=17483

und weiterhin unter:

https://www.sitzungsdienst-hofheim.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7742

sowie:

https://www.sitzungsdienst-hofheim.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=17989

Nachdem der Trassenkorridor in der Bundesfachplanung letztendlich von der Bundesnetzagentur ohne Berücksichtigung der von der Stadt Hofheim vorgetragenen Verschwenkungsvorschläge und ohne Aufweitung des Trassenkorridors festgelegt worden war, war keine andere Trassenführung als die aktuell vorgelegte mehr zu erwarten als die Führung innerhalb der Bestandstrasse.

Die Kreisstadt wird in dem laufenden Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren eine Stellungnahme abgeben, die anwaltlich im Rahmen einer gemeinsamen Beauftragung zusammen mit weiteren betroffenen Städten erarbeitet werden wird. Für die anwaltliche Unterstützung werden in Summe rund 100.000 Euro aufgewandt werden.