Elterngeld Informationserteilung
Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Thema Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.
Leistungsbeschreibung
Sie werden Eltern und haben Fragen zum Thema Elterngeld? Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.
Zuständige Stelle
Elterngeld müssen Sie schriftlich bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragen, in deren Bereich Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Familienatlas - Informationen und Antragsformulare zum Elterngeld
Onlineantrag Elterngeld
Elterngeldrechner
Familienportal.de - Informationen über alle finanzielle Leistungen für Familien
Broschüre: Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Regierungspräsidium Gießen – Fachaufsicht Elterngeld
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Postfach: 5747
65047 Wiesbaden, Landeshauptstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Mainzer Straße 35
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 7157-0
+49 611 327644888
Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
poststelle(at)havs-wie.hessen.de
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr