Elterngeld Informationserteilung

Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Thema Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.

Leistungsbeschreibung

Sie werden Eltern und haben Fragen zum Thema Elterngeld? Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.

Zuständige Stelle

Elterngeld müssen Sie schriftlich bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragen, in deren Bereich Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden

    Postfach: 5747
    65047 Wiesbaden, Landeshauptstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden

    Mainzer Straße 35
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 7157-0
+49 611 327644888

Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
poststelle(at)havs-wie.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr