Urkunden Ersatz verlorengegangene Scheidungsurkunde
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.
Sie sollten dem Gericht glaubhaft versichern, dass Ihnen die Scheidungsurkunde verlorengegangen ist.
Sehr hilfreich kann es für das Gericht sein, wenn Sie das Aktenzeichen Ihres damaligen Scheidungsverfahrens angeben können. Vielleicht finden Sie noch ein Schreiben des Gerichts oder Ihres Anwalts, auf dem das Aktenzeichen abgedruckt ist.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Amts- oder Familiengericht.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Herstellung und Überlassung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung der Scheidungsurkunde fallen grundsätzlich Gerichtskosten in Höhe von EUR 0,50 je Seite an.
Rechtsgrundlage
§ 113 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Verbindung mit §§ 329, 317 bzw.§ 299 der Zivilprozessordnung
§§ 47 bis 49 des Beurkundungsgesetzes
Anträge / Formulare
Keine. Sie stellen bei dem zuständigen Amts- oder Familiengericht einen formlosen Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.