Fundmeldung eines Bodendenkmals (Zufallsfund)

Archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind, müssen Sie der zuständigen Stelle melden.

Leistungsbeschreibung

Mit diesem Formular können Sie archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde melden, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind. Grundlage hierfür ist die Fundmeldepflicht für Bodendenkmäler gemäß des Hessisches Denkmalschutzgesetzes. Wurde der Fund bei Bauarbeiten entdeckt? Dann beachten Sie bitte, dass der Fund und die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten sind.

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Wochen eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Fundmeldung (per EMail, falls Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben).
  • Bei Fragen zu Ihrer Fundmeldung werden Sie über die angegebenen Kontaktdaten kontaktiert.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Denkmalpflege Hessen oder Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder Gemeinde

Vorraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    hessenARCHÄOLOGIE - Schloss Biebrich / Ostflügel

    Schloss Biebrich
    65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 6906-0
+49 611 6906-140

hessenARCHÄOLOGIE
poststelle.archaeologie.wi(at)lfd-hessen.de