Fundmeldung eines Bodendenkmals (Zufallsfund)
Archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind, müssen Sie der zuständigen Stelle melden.
Leistungsbeschreibung
Mit diesem Formular können Sie archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde melden, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind. Grundlage hierfür ist die Fundmeldepflicht für Bodendenkmäler gemäß des Hessisches Denkmalschutzgesetzes. Wurde der Fund bei Bauarbeiten entdeckt? Dann beachten Sie bitte, dass der Fund und die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten sind.
Verfahrensablauf
- Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Wochen eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Fundmeldung (per EMail, falls Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben).
- Bei Fragen zu Ihrer Fundmeldung werden Sie über die angegebenen Kontaktdaten kontaktiert.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Denkmalpflege Hessen oder Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder Gemeinde
Vorraussetzungen
Keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
hessenARCHÄOLOGIE - Schloss Biebrich / Ostflügel
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 6906-0
+49 611 6906-140
hessenARCHÄOLOGIE
poststelle.archaeologie.wi(at)lfd-hessen.de