Erteilung Fahrerlaubnis Klasse B beantragen
Sie können erstmalig eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind, fahren.
Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Verfahrensablauf
Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen An-trag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klasse B stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Vorraussetzungen
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passver-ordnung (Größe 45 x35, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- Angaben zur Fahrschule
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
§ 21 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
§ 7- 25 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in im jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
strassenverkehr(at)mtk.org
Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr