Bildungsabschlüsse ausländisch
Leistungsbeschreibung
Ein ausländischer Hochschulgrad kann in der Regel in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Bei Graden aus der EU kann die Angabe der verleihenden Hochschule entfallen; für bestimmte Doktorgrade gelten abweichende privilegierende Regelungen. Es findet weder eine Bewertung des Hochschulabschlusses noch eine formale Anerkennung des ausländischen Grades statt.
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form ein ausländischer Grad geführt werden darf, regelt § 29 des Hessischen Hochschulgesetztes im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung. Die Führungsvoraussetzungen sind vom Gradinhaber eigenständig zu überprüfen.
Eine Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses erfolgt nur für Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Ingenieurkammer Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 97457-0
+49 611 97457-29
https://www.ingkh.de
nfo(at)ingkh.de
Montag 09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Hinweis: Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten
Ansprechpartner:-
Frau Topf
0611 97457-29
0611 97457-18 (Sprechzeiten: Mo-Di 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Mi-Do 09:00 Uhr - 13:00 Uhr Fr 09:00 Uhr - 15:00 Uhr)
https://www.ingkh.de
pf(at)ingkh.de