Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen beantragen
Wenn Sie Ingenieur sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prüfsachverständiger für Vermessungswesen werden.
Leistungsbeschreibung
Prüfsachverständige für Vermessungswesen prüfen und bescheinigen, dass die Grundfläche des Gebäudes und dessen Höhenlage in Übereinstimmung mit den Bauvorlagen auf dem Grundstück abgesteckt worden ist.
Wird die Absteckung von der oder dem Prüfsachverständigen für Vermessungswesen selbst ausgeführt, entfällt die Prüfung. Steht endgültig fest, dass die Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann, unterrichten die Prüfsachverständigen die untere Bauaufsichtsbehörde.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag auf Eintragung als Prüfsachverständiger gestellt haben, wird der Eintragungsausschuss für Vermessungswesen Ihre eingereichten 10 Referenzprojekte prüfen.
Nach erfolgreicher Prüfung der Referenzprojekte, erhalten Sie Ihre Eintragungsurkunde für Vermessungswesen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Ingenieurkammer Hessen.
Vorraussetzungen
Sie müssen den Nachweis eines Ingenieurstudiums in der Fachrichtung Vermessungswesen an einer deutschen Hochschule oder ein in Bezug auf die Berufsqualifikation gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule abgeschlossen und mindestens zwei Jahre lang Berufserfahrung bei der örtlichen Ausführung von Vermessungen im Liegenschaftskataster mit Grenzbezug erworben haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Anerkennung und Eintragung in die Liste der Prüfsachverständigen für Vermessungswesen
- Datenbogen
- Lebenslauf
- Führungszeugnis
- Erklärungsbogen
- Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten
- Angaben über Zweitniederlassungen
- Berufshaftpflichtversicherung
- Ausgefüllter Fachbogen für Vermessungswesen
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Vermessungswesen
- Nachweis über eine mindestens zwei Jahre lange Berufserfahrung bei der örtlichen Ausführung von Vermessungen
- Nachweis der erforderlichen Messgeräte und Hilfsmittel
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10 Referenzprojekte zum Nachweis, dass während der letzten zwei Jahre Bauwerksabsteckungen mit Bezug auf die Grundstücksgrenze bescheinigt wurden
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
§ 26 HPPVO - Besondere Voraussetzungen, Anerkennungsbehörde
§ 27 HPPVO - Aufgabenerledigung
§§ 26-27 Hessische Verordnung über Prüfberechtigte und Prüfsachverständige nach der Hessischen Bauordnung
§ 75 Abs. 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) - Baubeginn
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Weiterführende Informationen
Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen beantragen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Ingenieurkammer Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 97457-0
+49 611 97457-29
https://www.ingkh.de
nfo(at)ingkh.de
Montag 09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Hinweis: Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten
Ansprechpartner:-
Frau Topf
0611 97457-29
0611 97457-18 (Sprechzeiten: Mo-Di 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Mi-Do 09:00 Uhr - 13:00 Uhr Fr 09:00 Uhr - 15:00 Uhr)
https://www.ingkh.de
pf(at)ingkh.de