Versteigerung von Fundsachen

Fundsachen, bei denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von den rechtmäßigen Eigentümern noch von den Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, werden in der Zeit vom 2. Oktober (ab 17.00 Uhr) bis zum 11. Oktober 2025 über das Internet versteigert.

Unter den Hammer kommen unter anderem Fahrräder, Handysets, Portemonnaies, Brillen oder diverse Schmuckstücke. Die Fundsachen werden ab dem 4. September im Internetportal unter

www.sonderauktionen.net in einer Vorschau angeboten und zum Versteigerungszeitraum über das Portal versteigert. Auf die entsprechenden Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versteigerungsverfahrens wird verwiesen.

Alle online ersteigerten Artikel müssen nach dem Zuschlag bei der Kreisstadt Hofheim am Taunus abgeholt werden. Eine entsprechende Verlinkung über die Homepage der Stadt Hofheim am Taunus www.hofheim.de wird eingerichtet.

Wer selbst etwas verloren hat, kann sich ebenfalls beim Bürgerbüro melden – möglichst mit genauen Angaben zum Tag und Ort des Verlustes und zum verlorenen Gegenstand. Zu erreichen ist das Bürgerbüro unter der Telefonnummer (06192) 202-270 oder per Email an buergerbuero(at)hofheim.de .