Wahl der Hofheimer Seniorenvertretung (Seniorenbeirat)
In Hofheim wird ein neuer Seniorenbeirat gewählt. Seit vielen Jahren vertritt der Seniorenbeirat die Interessen und Belange der Bürger/innen ab dem 60. Lebensjahr, gegenüber dem Magistrat der Stadt, in den Fachausschüssen, in der Stadtverordnetenversammlung und in der Öffentlichkeit. Dabei sieht sich der Seniorenbeirat als Bindeglied zwischen Politik und Gesellschaft und hat eine wichtige Beratungsfunktion.
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Hofheim am Taunus vom 11. September 2024 findet die Wahl der Hofheimer Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) am Sonntag, dem 16. Marz 2025, statt. Die Seniorenbeiratswahl ist eine reine Briefwahl.
Die Wahl der Hofheimer Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) findet am Sonntag, dem 16. März 2025, statt.
Wahlberechtigt für diese Wahl sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die seit dem 16.12.2024 ihren Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Hofheim am Taunus und am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Der Seniorenbeirat besteht aus 14 zu wählenden Vertreterinnen oder Vertretern. Diese werden mit stadtteilbezogenen Listen in den Ortsbezirken gewählt.
Entsprechend der Anzahl der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern in den Ortsbezirken wird die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter nach § 3 Abs. 2 der o.g. Satzung wie folgt festgelegt:
Hofheim Kernstadt | 4 Vertreterinnen oder Vertreter |
Marxheim | 3 Vertreterinnen oder Vertreter |
Diedenbergen | 2 Vertreterinnen oder Vertreter |
Wallau | 2 Vertreterinnen oder Vertreter |
Langenhain | 1 Vertreterin oder Vertreter |
Lorsbach | 1 Vertreterin oder Vertreter |
Wildsachsen | 1 Vertreterin oder Vertreter |
Gewählt als Vertretungen für den jeweiligen Ortsbezirk sind die Bewerberinnen und/oder Bewerber mit der höchsten Stimmenanzahl. Bei Stimmengleichheit bzw. bei Stimmengleichheit des letzten zu vergebenden Sitzes entscheidet das durch die Wahlleitung zu ziehende Los.
Wählbar als Vertreterin oder Vertreter in den Seniorenbeirat sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kreisstadt Hofheim am Taunus,
die das 60. Lebensjahr am Wahltag (16.03.2025) vollendet und
die Ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten vor dem Wahltermin, d.h. seit dem 16.09.2024, in Hofheim am Taunus haben.
Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte kann Kandidatinnen oder Kandidaten mit deren schriftlicher Zustimmung zur Wahl als Vertreterin oder Vertreter im Seniorenbeirat vorschlagen. Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte kann sich selbst zur Kandidatur vorschlagen.
Der Wahlvorschlag ist schriftlich unter Angabe des Familiennamens, des Rufnamens, dem Zusatz „Frau“ oder „Herr“, des Geburtstages und -ortes, Berufes oder Standes, Anschrift der Hauptwohnung (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) einzureichen. Weist eine Bewerberin oder ein Bewerber gegenüber dem Wahlleiter bis zum 06.Februar 2025, 18 Uhr, nach, dass für sie oder ihn im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist in der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge anstelle ihrer oder seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift zu verwenden, ein Postfach genügt nicht. Mit der Erklärung muss durch eine Bestätigung der Meldebehörde nachgewiesen werden, dass eine Auskunftssperre eingetragen ist.
Für Wahlvorschläge sind die amtlichen Vordrucke zu verwenden:
Die Wahlvorschläge müssen bis zum 06.02.2025, 18.00 Uhr bei dem
Wahlleiter der Kreisstadt Hofheim
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
schriftlich und eigenhändig unterschrieben eingegangen sein. Zudem muss die vorgeschlagene Kandidatin oder der vorgeschlagene Kandidat ihre oder seine Zustimmung zur Kandidatur mit einer eigenhändigen Unterschrift bestätigen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann. Danach eingehende Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Übermittlung des Wahlvorschlags auf elektronischem Weg ist nicht zulässig.
Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Einreichung von Wahlvorschlägen, so dass etwaige Mängel die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffend noch fristgerecht behoben werden können.
Mit dem Wahlvorschlag selbst sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:
Eine schriftliche Erklärung der vorgeschlagenen Bewerberin oder des vorgeschlagenen Bewerbers auf dem Vordruckmuster, dass sie oder er der Aufstellung zustimmt
Eine Bescheinigung der Gemeindebehörde der Kreisstadt Hofheim am Taunus, dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist (Wählbarkeitsbescheinigung).
Das Ergebnis der Briefwahl wird am Wahlsonntag ab 18:00 Uhr in den Räumen des Rathauses, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim ermittelt / die Auszählung ist öffentlich.
Informationen über Ziele und Aufgaben des Hofheimer Seniorenbeirats sowie die Satzung finden Sie hier: