Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall

Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:

  • Hersteller
  • Bezeichnung
  • Herstellnummer
  • Baujahr

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Schilderungen zum Schadeneintritt,
  • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden

    Kreuzberger Ring 17
    65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 3309-2545
+49 611 3276-48655

Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
rbeitsschutz(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.