Führerscheinumtausch

 

Im Bürgerbüro des Hofheimer Rathauses können ausschließlich Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hofheim am Taunus, die zu den umtauschpflichtigen Jahrgängen (Umtauschfristen siehe unten) gehören, den Umtausch durchführen.

Damit unterstützt das Bürgerbüro Hofheim am Taunus das Straßenverkehrsamt des Main-Taunus-Kreises und bietet den Hofheimer Führerschein-Inhaberinnen und -Inhabern einen zusätzlichen Service.
Bitte beachten Sie, dass ein vorzeitiger Umtausch (gemäß Frist 2025) nur bei der Zulassungsbehörde des Main-Taunus-Kreises möglich ist.

 

Zum Umtausch müssen Bürgerinnen und Bürger folgende Unterlagen mitbringen: alter Führerschein, Ausweisdokument/eventueller Aufenthaltstitel und ein biometrisches Passbild. Der neue Führerschein kostet 26,50 Euro.

Wer zusätzlich einen internationalen Führerschein beantragt, muss ein weiteres biometrisches Passbild mitbringen und eine weitere Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,25 Euro bezahlen.

Natürlich kann der Führerschein auch beim Straßenverkehrsamt, In den Nassen 2, umgetauscht werden.

In der Europäischen Union müssen bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind, damit sie einheitlich und fälschungssicherer sind. In Deutschland verläuft der Umtausch der betroffenen 42 Millionen Führerscheine schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen.

Bei Papier-Führerscheinen (grau / rosa) mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr der Fahrerlaubnis-Inhaberin oder des -Inhabers ausschlaggebend für die Frist:

vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

In den Folgejahren müssen – wiederum gestaffelt, aber nach Ausstellungsjahr – die Karten-Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 umgetauscht werden.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Fristen und viele weitere Informationen zum Führerschein-Umtausch zusammengefasst und auf seiner Internetseite veröffentlicht: https://bmvi.de  - Suchwort: Führerschein-Umtausch.

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu den Öffnungs- bzw. Sprechzeiten.

Unterlagen

  • alter Führerschein
  • Ausweisdokument/eventueller Aufenthaltstitel
  • biometrisches Passbild (ein weiteres Bild falls zusätzlich ein internationaler Führerschein beantragt wird)
     

Gebühren

  • 26,50 Euro
  • 14,25 Euro falls zusätzlich ein internationaler Führerschein beantragt wird

 

Downloads und Links

 

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Beratung

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


www.hofheim.de
Rentenangelegenheiten(at)hofheim.de
Integration(at)hofheim.de
Seniorenberatung(at)hofheim.de
Wohnberechtigung(at)hofheim.de
obdachlosenbetreuung(at)hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.