Betriebssicherheit
Leistungsbeschreibung
Die speziellen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an den Arbeitsschutz beinhalten u.a.:
- Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber
- Benutzung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen)
- Maßnahmen zum betrieblichen Explosionsschutz
- Maßnahmen für hochgelegene Arbeitsplätze z.B. auf Gerüsten oder auf Leitern
- Prüfung von Arbeitsmitteln
Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil zur Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe sind dabei zu berücksichtigen.
Weiterhin sind auch die Bestimmungen für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen enthalten (u.a. Druckbehälteranlagen, Dampfkesselanlagen, Aufzüge, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und zum Lagern und Abfüllen bestimmter brennbarer Flüssigkeiten).
An wen muss ich mich wenden?
an das zuständige Regierungspräsidium
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung einer Erlaubnis z.B. eines Dampfkessels erfragen Sie bitte die weitere Vorgehensweise bei den Regierungspräsidien.
Die Antragsmappe zur Anerkennung von befähigten Personen nach BetrSichV erhalten Sie
zentral für Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt,
Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Dezernat 45.1:
- Telefon: +49 611-3309-0
Rechtsgrundlage
Betriebssicherheitsverordnung
Maschinenverordnung (9. GPSGV)
Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV)
Aufzugsverordnung (12. GPSGV)
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden
Kreuzberger Ring 17
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 3309-2545
+49 611 3276-48655
Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
rbeitsschutz(at)rpda.hessen.de
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.