Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verlängerung einer Prüffrist

Sie können als Arbeitgeber die Verlängerung der Prüffristen für Ihre betrieblichen überwachungsbedürftigen Anlagen beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Verlängerung von Prüffristen ist je nach Einzelfall auf Antrag für nachstehende Anlagen möglich:

  • Aufzugsanlagen,
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
  • Druckanlagen,
  • Krane,
  • Flüssiggasanlagen,
  • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

Verfahrensablauf

  • Entscheidung im Einzelfall

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien.

Vorraussetzungen

  • Gewährleistung der Sicherheit der Anlage

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen an.



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden

    Kreuzberger Ring 17
    65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 3309-2545
+49 611 3276-48655

Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
rbeitsschutz(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.