Hofheim bleibt bei bisherigem Sitzverteilungsverfahren

Der Hessische Staatsgerichtshof hat am 28. Januar 2026 entschieden, dass die im Jahr 2025 beschlossene Änderung des Sitzverteilungsverfahrens im Hessischen Kommunalwahlgesetz unwirksam ist. Damit bleibt es auch in Hofheim am Taunus bei der bisherigen Methode zur Umrechnung von Stimmen in Mandate: dem Verfahren Hare/Niemeyer. Die geplante Umstellung auf das d’Hondt’sche Höchstzahlverfahren tritt nicht in Kraft.

Was bedeutet das konkret für Hofheim?

In der Hofheimer Stadtverordnetenversammlung sind 45 Sitze zu vergeben. Nach der Kommunalwahl werden die Stimmen der Parteien und Wählervereinigungen rechnerisch auf diese Sitze verteilt. Der Staatsgerichtshof stellt klar: Der Gesetzgeber dürfe zwar grundsätzlich festlegen, welches Verfahren angewendet werde – er müsse dabei aber die möglichst neutrale und faire Behandlung aller Wahlvorschläge wahren.

Warum wurde die Änderung aufgehoben?

Die Landesregierung hatte die Umstellung auf d’Hondt damit begründet, die Funktionsfähigkeit kommunaler Gremien stärken zu wollen – unter anderem, weil bei den Kommunalwahlen 2021 viele kleinere Gruppierungen Mandate erringen konnten. Der Staatsgerichtshof hat jedoch festgestellt, dass das d’Hondt-Verfahren systematisch größere Parteien begünstige und kleinere benachteilige. Eine solche Verzerrung sei gegenüber dem bisherigen System nicht gerechtfertigt.

Zudem macht das Gericht deutlich: Die Sitzverteilung sei kein zulässiges Instrument, um politische Vielfalt oder eine mögliche „Zersplitterung“ kommunaler Parlamente zu begrenzen. Maßgeblich blieben die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit für alle Parteien und Wählervereinigungen.

Auswirkungen auf die Kommunalwahl am 15. März 2026

Für die Kommunalwahl am 15. März 2026 gilt daher weiterhin das Verfahren Hare/Niemeyer. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Urteil keine Änderungen für die Durchführung der Wahl in Hofheim am Taunus.