Fragen rund um die Briefwahl zur Stichwahl des Bürgermeisters
Wenn Sie beide Kästchen angekreuzt haben, werden Ihnen die amtlichen Briefwahlunterlagen automatisch per Post zugesandt. Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich.
In diesem Fall können Sie die Wahlbenachrichtigung zur Direktwahl wieder nutzen oder Sie haben eine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl ausgehändigt bekommen.
- Wahlberechtigte, die erst für die Stichwahlwahl berechtigt sind und Wahlberechtigte, die für die Direktwahl nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen waren und auf Antrag einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl. Sofern diese Personen noch keinen Wahlschein erhalten haben, sollten Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlbüro (06192 202-494) in Verbindung setzen.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:
- Online über den folgenden Link: OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein
- Per QR-Code: Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, den Sie scannen können, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
- Persönlich: Im Briefwahlbüro der Kreisstadt Hofheim am Taunus.
- per Mail: an wahlen(at)hofheim.de unter Angabe Ihres Namens, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift.
Das Briefwahlbüro befindet sich in der Elisabethenstraße 3 (ehemalige Bücherei)
Öffnungszeiten: | ||
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Montag: | 08:00 Uhr - 13:00 Uhr | 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 Uhr - 13:00 Uhr | 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 Uhr - 13:00 Uhr | |
Donnerstag: | 08:00 Uhr - 13:00 Uhr | 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 Uhr - 13:00 Uhr | |
Samstag: | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Die Briefwahlunterlagen werden ab Donnerstag, 20. März 2025, versandt. Aktuell befinden sich die Stimmzettel in der Herstellung.
Sollten Sie Ihre beantragten Briefwahlunterlagen innerhalb von vier Werktagen nicht erhalten, können Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
In diesem Fall kann Ihnen bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.
Hinweis: Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt (§ 18 Abs. 8 Kommunalwahlordnung).
Der Antrag auf Briefwahl ist bis Freitag, 28. März 2025, 13:00 Uhr, möglich. Bitte beachten Sie, dass bei einer Online-Beantragung die rechtzeitige Zustellung per Post nicht garantiert werden kann.
Falls Sie nicht mehr wissen, ob Sie Briefwahl für die Stichwahl beantragt haben, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Telefonisch nachfragen: Sie können sich unter der Wahlhotline 06192/202-494 erkundigen.
- Persönlich nachfragen: Sie können die Information auch direkt im Briefwahlbüro vor Ort einholen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 30. März 2025, bis 18:00 Uhr im Fristenbriefkasten der Kreisstadt Hofheim am Taunus eingeworfen sein. Nach 18:00 Uhr eingegangene Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sollten Sie weitere Fragen zur Briefwahl haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.