Mobilfunksendeanlagen

Leistungsbeschreibung

Eine Vielzahl verschiedener Sendeeinrichtungen wie zum Beispiel Fernsehen, Rundfunk und Mobilfunk umgibt uns heute. Sie strahlen mit unterschiedlichen Sendeleistungen hochfrequente Strahlungsfelder in die Umgebung ab. Im elektromagnetischen Spektrum ist der hochfrequente Strahlungsbereich zwischen 30 kHz und 300 GHz angesiedelt.

Mobil zu telefonieren ist in der heutigen Zeit selbstverständlich geworden. Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind in ganz Hessen Funknetze nach dem GSM-Standard (Global System for Mobile Telecommunication), dem UMTS-Standard (Universal Mobiles Telecommunication System) und dem LTE-Standard (Long Term Evolution) vorhanden. Dabei wird das gesamte Gebiet in viele dicht aneinander angrenzende Funkzellen aufgeteilt. In der Mitte der Funkzelle befindet sich jeweils eine festinstallierte Basisstation. Die einzelnen Basisstationen sind untereinander und mit den zentralen Vermittlungsstellen über Kabel oder Richtfunkstrecken verbunden.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Beschwerden über Mobilfunksendeanlagen in Hessen wenden Sie sich an die Regierungspräsidien oder die Bundesnetzagentur.


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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 43.1 - Immissionsschutz (Metall, Strahlenschutz)

    Kreuzberger Ring 17a + b
    65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 3309-2449
+49 611 3309-2444

zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - IV / Wi 43.1
ssionsschutz-wi(at)rpda.hessen.de
Strahlenschutz-Wi(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.