Ehrung der Arbeitsjubilarinnen und -jubilare privater Unternehmen

Leistungsbeschreibung

In Hessen tätige Arbeitnehmer, die eine ununterbrochene 40-, 50- oder 60jährige Arbeitszeit bei demselben Arbeitgeber verbracht haben, können eine Ehrung in Form einer Glückwunschurkunde durch den Hessischen Ministerpräsidenten erhalten.

Verfahrensablauf

Die Anregung zur Ehrung kann von der Unternehmens- / Betriebsleitung, dem Betriebsrat oder von beiden gemeinsam ausgehen.

Der Antrag ist an die Gemeinde oder Stadt zu richten, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.

Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung leitet den Antrag an die Hessische Staatskanzlei.

Die Staatskanzlei fertigt die Glückwunschurkunde aus und übersendet sie an die Stadt- / Gemeindeverwaltung, die den Antrag gestellt hat.

Die offizielle Übergabe erfolgt durch die Gemeinde oder die Stadt in Absprache mit dem Unternehmen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.

Vorraussetzungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ihren ständigen Arbeitsplatz in Hessen haben und am Jubiläumstag noch im Arbeitsverhältnis stehen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.


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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessische Staatskanzlei

    Georg-August-Zinn-Straße 1
    65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 32-0
+49 800 555-4666 (Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
+49 611 32-113708

Hessische Staatskanzlei
poststelle(at)stk.hessen.de
poststelle(at)stk-hessen.de-mail.de
buergertelefon(at)stk.hessen.de