Datenschutz
Leistungsbeschreibung
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen.
Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Hessen wird durch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewährleistet.
Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine usw.
Für die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen, die ihren Sitz in Hessen haben, sorgt seit dem 01.07.2011 ebenfalls der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Rechtsgrundlage
Für öffentliche Stellen in Hessen gilt das Hessische Datenschutzgesetz (HDSG).
Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung bei den nicht öffentlichen Stellen richtet sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Fachbereich - Zentrales
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
www.hofheim.de
rathaus(at)hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Datenschutzbeauftragte/r
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
datenschutz(at)mtk.org
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 06192 201-1167 / -1836 zu nachfolgenden Zeiten:
Montag bis Freitag: 08.00-12.00 Uhr
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Der Hessische Datenschutzbeauftragte
poststelle(at)datenschutz.hessen.de